Kosten senken!
Mündelgeld sollte mit den geringstmöglichen Nebenkosten angelegt werden. Gesetzliche Vertreter sollten daher – insbes. vor einem beratungsfreien Kauf genehmigungsfreier Fonds – mit mehreren Anbietern individuelle Angebote verhandeln und diese miteinander vergleichen.
Die besten Konditionen für den Kauf genehmigungsfreier Fonds werden von Direktbanken angeboten (siehe Liste aller genehmigungsfreien Investmentfonds). Für vertretene Personen sind diese attraktiven Konditionen aber leider nicht zugänglich, weil Direktbanken den mit dieser Kundengruppe verbundenen zusätzlichen Aufwand meiden wollen (z.B. wegen Identifizierung der vertretenen Person und ihres gesetzlichen Vertreters, gerichtlicher Sperre von Konten und Depots usw.). Schutzberechtigte Personen sind also auch beim Abschuss beratungsfreier Geschäfte auf Filialbanken angewiesen und daher insofern benachteiligt, als die dafür von Filialbanken verrechneten Provisionen und Gebühren wesentlich höher sind als bei Direktbanken. Seriöse Filialbanken werden jedoch stets bereit sein, für die Anlegung von Mündelgeld attraktive Rabatte auf Ausgabeaufschläge und Depotgebühren zu gewähren. Gesetzliche Vertreter sollten jedenfalls mit mehreren Anbietern verhandeln und deren Angebote vergleichen, wofür der Vergleichsrechner Filialbank vs. Direktbank zur Verfügung steht.
Hoffentlich erwies sich der Inhalt dieser Seite für Sie als nützlich und beantwortete möglichst viele Ihrer Fragen. Wenn Sie weitere Fragen über die Anlegung von Mündelgeld haben, steht Ihnen der Autor Mag. Alexander Giuliani dafür als Sachverständiger und unabhängiger Vermögensberater zur Verfügung.