Ansprüche bei VKI-Sammelaktionen anmelden!
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) überprüft zahlreiche Produkte und Vertragsbedingungen von Finanzdienstleistern, um festzustellen, ob diese den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dabei stößt der VKI regelmäßig auf Fälle, in welchen Konsumenten durch die Verrechnung unzulässiger Gebühren einen Vermögensschaden erlitten haben. In solchen Fällen sammelt der VKI die Ansprüche betroffener Konsumenten, um einen Vergleich zu verhandeln oder gegen das Unternehmen erforderlichenfalls eine Sammelklage zu führen.
Praxistipp
Der Autor empfiehlt gesetzlichen Vertretern, die Ansprüche betroffener schutzberechtigter Personen bei den Sammelaktionen des VKI anzumelden. Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage des VKI.