Historische Wertentwicklung
Bundesanleihen
Die mit Bundesanleihen verbundenen Zins- und Inflationsrisiken haben sich in den letzten Jahren sehr zu Ungunsten der Anleger realisiert. Ferner zeigt die Differenz zwischen nominellen und realen Renditen deutlich, dass es nicht sinnvoll wäre, Investitionen ausschließlich anhand ihrer nominellen Renditen zu beurteilen.
Aktien
Ein Vergleich der Renditen von Aktien und Bundesanleihen demonstriert, dass es grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoll ist, in mehrere Anlageformen zu investieren (siehe § 215 Abs 2 ABGB). Mündelgeld sollte daher teilweise auch in Anlageformen gemäß § 220 ABGB investiert werden.
Spareinlagen
Die Realverzinsung von Spareinlagen ist fast immer negativ. Die ausschließliche Investition von Mündelgeld in Spareinlagen ist also kaum sicher und fruchtbringend und wird daher dem Gebot widerstreiten, Mündelgeld in mehrere Anlageformen zu investieren, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist (siehe § 215 Abs 2 ABGB).
Hoffentlich erwies sich der Inhalt dieser Seite für Sie als nützlich und beantwortete möglichst viele Ihrer Fragen. Wenn Sie weitere Fragen über die Anlegung von Mündelgeld haben, steht Ihnen der Autor Mag. Alexander Giuliani dafür als Sachverständiger und unabhängiger Vermögensberater zur Verfügung.