Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, einen Vermögenswert nicht jederzeit rasch verkaufen zu können, ohne dabei einen erheblichen Preisabschlag von seinem fairen Wert hinnehmen zu müssen. Vermögenswerte mit geringem Liquiditätsrisiko werden als liquid bezeichnet, solche mit hohem Liquiditätsrisiko hingegen als illiquid. Liquide Anlagengattungen sind z.B. Bundesanleihen oder börsengehandelte Aktien. Hohes Liquiditätsrisiko besteht u. a. bei Fonds, für deren Anteilscheine keine oder nur eine bedingte Verpflichtung zur Rücknahme besteht; dies ist bei AIF geschlossenen Typs bzw. bei Immobilienfonds der Fall.
Der gesetzliche Vertreter hat das Mündelvermögen mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten und nicht bloß mit der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.[94] Er hat demnach auch dafür Sorge zu tragen, daß das verwaltete Vermögen dem Mündel bei Bedarf zeitnah und möglichst ungeschmälert zur Verfügung steht. Beispielsweise sollte ein minderjähriges Mündel bei Erreichen der Volljährigkeit selbständig über sein Vermögen verfügen können oder sollte das Vermögen bei Bedarf rasch für eine medizinische Behandlung des Mündels zur Verfügung stehen.
Was gesetzliche Vertreter wissen sollten:
Illiquide Vermögenswerte gefährden sowohl die kurzfristige Verfügbarkeit des Mündelvermögens als auch die Erhaltung seines Realwerts, da ein Verkauf solcher Vermögenswerte – wenn überhaupt – nur unter Hinnahme erheblicher Preisabschläge möglich ist. Gesetzliche Vertreter sollten Mündelgeld daher aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht und des gesetzlichen Gebots der Sicherheit vor Illiquidität zu schützen. Liquiditätsrisiko besteht insbesondere bei Alternativen Investmentfonds, wie z.B. Immobilienfonds.
[94] Apathy/Burtscher in Schwimann/Kodek ABGB5 § 1009 Rz 5.